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Berufskraftfahrer C95 / D95

Gemäß § 12 Abs. 3 GWB ist seit 10. September 2009 für Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Güterbeförderung) die Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (5 Module zu je 7 Stunden) vorgeschrieben. Innerhalb von 5 Jahren sind alle 5 Module zu absolvieren und nachzuweisen, um den Führerschein nach dem Jahr 2014 beruflich nutzen zu können.

 

Modul 1 C und D

  • Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln

 

Modul 2 C und D (Sachgebiet: 1 c)

  • Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

 

Modul 3 C und D (Sachgebiet: 2 a, 2 b und 3 g)

  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse der Vorschriften für den Gütertransportverkehr, wirtschaftliches Umfeld, Marktordnung

 

Modul 4 C (Sachgebiete: 1 d)

  • Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Anwendung der Sicherheitsvorschriften

 

Modul 4 D (Sachgebiete: 1 e, 1 f, 2 c und 3 h) für D95

  • Kenntnisse der Vorschriften für den Personenverkehr

 

Modul 5 C und D (Sachgebiete: 3 a, 3 b, 3 c, 3 d, 3 e und 3 f)

  • Humanfaktoren, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Erste-Hilfe-Kurs

 

Eintragung in den Führerschein

Nach Absolvierung der  Module kann die Eintragung des Codes C95 ab sofort vorgenommen werden und diese ist mit dem Stichtag 10.09.2014 bis zum 10.09.2019 gültig.

 

Der Stichtag für C95  mit Beginn der Gültigkeit ist immer der 10. September. Der nächste Stichtag ist somit der 10.09.2019. (für D95 ist der Stichtag der 10.09.2018).

 

Personen die den C-Führerschein NACH dem 10. September 2009 erlangt haben, müssen erstmalig eine Berufskraftfahrer-Qualifikationsprüfung bei den jeweiligen zuständigen Landesregierungen durchführen. Nach erfolgter Prüfung und einer Gültigkeit von 5 Jahren ist eine Berufskraftfahrer Weiterbildung erforderlich.

 

Eine amtsärztliche Untersuchung ist für die Eintragung der Code C95 und/oder D95 in den Führerschein nicht erforderlich!

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