Fahrzeugkran
Um als Kraftfahrer auch für das Bedienen von Fahrzeugkränen berechtigt zu sein, ist eine Ausbildung zum Fahrzeugkranführer gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Nachweis der Fachkenntnis gem. FK-V ist zwingend, sobald die maximale Tragfähigkeit eines Fahrzeugkranes mehr als 5 to bzw. dessen Hubmoment mehr als 10 mto beträgt.
ACHTUNG, unabhängig von Tragfähigkeit oder Hubmoment:
WIRD EIN ARBEITSKORB VERWENDET, IST EIN NACHWEIS DER FACHKENNTNIS (KRANSCHEIN) IMMER ERFORDERLICH!!
Inhalte und Aufbau der Ausbildung:
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Grundlagen der Mechanik von Kräne
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Normen und Vorschriften
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Grundlagen der Elektrotechnik und elektrische Ausrüstung von Kräne
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Grundlagen der Hydraulik
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Sicherheitseinrichtungen von Kräne
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Technischer Aufbau von Kräne
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Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
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Seilkunde
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Kranbetrieb
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Praktische Übungen (Verfahren und Arbeiten mit Mobilkran, LKW-Ladekran)
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Kranführer - Prüfung gem. FK-V BGBl II. NR. 13/2007
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Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Kranführerausweises
Kranführerprüfung (§3 der Verordnung lt. BGBl 441/1975 und ASchG 450/94)
Ausstellung des Kranfürhrerausweises gem. FK-V BGBl 13/2007 über den Nachweis der erworbenen Fachkenntnis zum Führen von Fahrzeugkränen.