Gefahrgutlenker ADR
Unsere Ausbildungen Gefahrgutbereich umfassen unter anderen die verpflichtenden Aus- und Weiterbildungen für LenkerInnen und Lenker von Kraftfahrzeugen zum Transport von gefährlichen Gütern sowie Unterweisungen im Umgang mit gefährlichen Gütern etc.
Die Ausbildungen erfolgen nach den in Österreich geltenden Richtlinien und Gesetzen des Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und der Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV).
Die Unterrichtsinhalte umfassen von den Grundlagen der gefährlichen Güter bis hin zum Umgang, Transport, Sicherung, Verhalten bei Notfällen, Be- und Entladung, Dokumentation, Strafbestimmungen sowie die gesetzlichen Neuerungen der technischen Entwicklung und der internationalen Leitvorschriften, u.v.m.
Ausbildungsangebot:
- Ausbildung zum/zur Gefahrgutlenker/in
Die Ausbildung erfolgt für den Transport der Gefahrenklassen 2, 3, 4, 5, 6, 8 und 9
- Aufbaukurs Tank
Der Aufbaukurs Tank ist zwingend erforderlich, wenn der Nenninhalt eines Tanks, Tankcontainer, MEGC und Batteriefahrzeug eine gewisse Menge übersteigt.
Batteriefahrzeug, Aufsetztank, festverbundener Tank à ab 1.000 Liter
Ortsbewegliche Tanks, MEGC u nd Tankcontainerà ab 3.000 Liter
- Fortbildung
Jede Person, welche eine Bescheinigung für den Transport von gefährlichen Gütern (ADR - Schein) besitzt ist verpflichtet, diese spätestens vor Ablauf der 5 Jahre zu verlängern. Die Fortbildung (ADR - Schein - Verlängerung) muss innerhalb der letzten 12 Monate absolviert werden.
- Aufbaukurs Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände
Die Ausbildung für den Transport der Klasse 1 kann nur mit einer gültigen Grundschulung (ADR-Schein) absolviert werden, bzw. auch im Zuge einer Gefahrgutlenker-Grundschulung mit anschließendem Aufbaukurs.
Diese Ausbildung, ermächtigt die teilnehmenden Personen zum Transport von gefährlichen Gütern der Klasse 1, zu diesen zählen sämtliche Stoffe und Gegenstände die Explosivstoff enthalten, auch phyrotechnische Gegenstände sind unter gewissen Umständen dieser Klasse zuzuordnen und unterliegen dem ADR.
Ausbildungsumfang: 8 UE mit abschließender Prüfung
- Unterweisungen für Beteiligte
Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung bzw. Umgang und das Hantieren von gefährlichen Gütern betrifft, muss nach seinem spezifischen Arbeits- und Verantwortungsbereich unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor Antritt der Tätigkeit erfolgen und dann regelmäßig durchgeführt werden.
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Sicherheitsunterweisung
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Aufgabenbezogene Unterweisung