Stapler
Die Ausbildung zum Staplerführer berechtigt Personen zum Führen und Bedienen von Hubstaplern.
Ein Staplerschein ist dann erforderlich wenn die Last außerhalb der Radbasis gehoben und gesenkt wird.
ACHTUNG: WIRD EIN ARBEITSKORB VERWENDET, IST EIN NACHWEIS DER FACHKENNTNIS (STAPLERSCHEIN) IMMER ERFORDERLICH!!
Inhalte und Aufbau der Ausbildung:
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Normen und Vorschriften
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Mechanische Elemente
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Elektrische Elemente
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Hydraulische Elemente
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Grundkenntnis von Otto-, Flüssiggas-, Diesel- und Elektromotoren
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Grundlagen der Elektrotechnik und elektrische Einrichtungen an Flurförderzeugen
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Grundlagen der Mechanik
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Akkumulatoren
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Betriebs- und Wartungsvorschriften
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Unfallbelehrung
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Gesetzliche Grundlagen aus allgemeiner Dienstnehmerschutzverordnung, sowie Arbeitnehmerschutzgesetz
Staplerprüfung (§4 der Verordnung laut BGBl 441/1975 und ASchG 450/94)
Ausstellung des Staplerführer - Ausweises gem. § 12 Abs. 2/2, FK-V BGBl II Nr. 13/2007 über den Nachweis erworbener Fachkenntnisse zum Führen von Staplern.